Amtsschimmel
Wenn es unmöglich ist, den Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs zu bestimmen, gelten Geräte, die in Betrieb genommen werden können, sobald sie in Verkehr gebracht werden und die nicht montiert oder installiert werden müssen und deren Vertriebsbedingungen (Lagerung, Transport usw.) das elektromagnetische Verhalten des Gerätes nicht verändern, dann als in Betrieb genommen, sobald sie in Verkehr gebracht werden.
Aus dem Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.
Irgendwie fängt der Satz doch an, wie er aufhört, oder?
Aus dem Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.
Irgendwie fängt der Satz doch an, wie er aufhört, oder?
Stachanow - 22. Jun, 17:18
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