Mittwoch, 22. Juni 2005

Amtsschimmel

Wenn es unmöglich ist, den Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs zu bestimmen, gelten Geräte, die in Betrieb genommen werden können, sobald sie in Verkehr gebracht werden und die nicht montiert oder installiert werden müssen und deren Vertriebsbedingungen (Lagerung, Transport usw.) das elektromagnetische Verhalten des Gerätes nicht verändern, dann als in Betrieb genommen, sobald sie in Verkehr gebracht werden.

Aus dem Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.

Irgendwie fängt der Satz doch an, wie er aufhört, oder?

Trackback URL:
https://stachanow.twoday.net/stories/785525/modTrackback

Waldorff - 22. Jun, 17:45

Ich bin froh

Wenn ich solche Sätze gelesen habe, lächle ich.

Es ist ein ungläubiges Lächeln des Nichtverstehens.
Wohl kann ich mir die wahrscheinlichste Interpretation der Aussage erschließen. Aber es bedarf stets wiederholter Verständnisversuche.

Genau das beruhigt mich. Würde ich den Satz auf Anhieb widerstandslos hinnehmen, ihn gar sofort richtig interpretieren - ich hätte wohl ein ernstes Problem.

Astlochgucker - 23. Jun, 02:01

Nein.
Im Gegenteil.
Der Satz teilt mit, wann etwas, was nicht feststellbar ist, juristisch eben doch als festgestellt gilt.
Deutsch gehört bei Juristen eben nicht zum Pflichtfach.

Stachanow - 23. Jun, 12:00

Ist schon klar. Und trotzdem halt ein Krampf, vor allem, wenn man (wie ich) sich mit dem Thema journalistisch zu befassen hat.
Violine - 23. Jun, 12:38

Juristen erklären das Internet

Kennt Ihr diesen Link: Juristen erklären das Internet
Daran mußte ich denken, als ich dieses Posting las.

croco - 24. Jun, 21:57

Sie leben in einer anderen Welt

Vielleicht hilft ja das:
http://www.tammtamm.de/witze.htm

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