Montag, 18. April 2005

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

46 Buchstaben. Drei "ung"-Nachsilben. Ganze 142 Google- Hits. Und ein Thema, mit dem ich mich gerade beruflich auseinandersetze.

Diese Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung ist Teil der Anti-Terror-Gesetzgebung. Die Verordnung besagt nicht weniger, als dass Logistiker, die Gefahrgüter transportieren, eine Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter durchführen müssen, die mit Gefahrgut in Berührung kommen.

Damit Al Kaida keinen Heizöltankzug kapert, wird also im Privatleben des Fahrers geschnüffelt.

Wobei zuviel Schnüffeln Löcher ins Hirn brennt.

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