Montag, 18. April 2005

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

46 Buchstaben. Drei "ung"-Nachsilben. Ganze 142 Google- Hits. Und ein Thema, mit dem ich mich gerade beruflich auseinandersetze.

Diese Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung ist Teil der Anti-Terror-Gesetzgebung. Die Verordnung besagt nicht weniger, als dass Logistiker, die Gefahrgüter transportieren, eine Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter durchführen müssen, die mit Gefahrgut in Berührung kommen.

Damit Al Kaida keinen Heizöltankzug kapert, wird also im Privatleben des Fahrers geschnüffelt.

Wobei zuviel Schnüffeln Löcher ins Hirn brennt.

Trackback URL:
https://stachanow.twoday.net/stories/634366/modTrackback

40something - 18. Apr, 13:42

Welches Hirn?

pathologe - 18. Apr, 14:17

Der Sitz des Hirns ist in den Nasenschleimhäuten und der Nasenscheidewand? Glaube ich erst, nachdem ich persönlich, natürlich nur, um sicher zu sein, eine Sicherheitsfeststellungsüberprüfung verordnet habe, deren Ausführung durch eine Sicherheitsüberprüfungsausführungskontrollverordnung sicher gestellt sein sollte.

Du brauchst jetzt nicht wirklich die Paragrafen dazu?

Stachanow - 18. Apr, 15:16

Schnüffeln wird vor allem von sehr jungen Jugendlichen und Kindern praktiziert, die kein Geld für andere Drogen haben. Schnüffeln kann abhängig machen und zu schwersten Schäden führen: Verbrennungen und Verätzungen der Atemwege, spastischen Lähmungen, schwere Organschäden und sogar schlimme Hirnschäden bis hin zum

Schwachsinn.
Stachanow - 18. Apr, 15:20

Und ich sehe grade, dass twoday oder HTML Probleme hat, das Wort Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung darzustellen. Zwischendrin erscheint Ützelkrüt.

Zuviele Üs, zuviele -ungs? Jedenfalls ist die doofe Software klüger und sprachmächiger als unser Staat.

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